1. Anmeldung
Jede Anmeldung bzw. Buchung einer Weiterbildung, eines Seminars hat schriftlich zu erfolgen. Die GfpF bestätigt schriftlich diese Anmeldung. Bei Annahme wird bestätigt, die AGB `s anzuerkennen. Die GfpF behält sich vor, Anträge zur Teilnahme an den Seminaren ohne Angabe von Gründen abzulehnen. Die GfpF fügt diesem Schreiben die AGB, die Wegbeschreibung, die Rechnung, sofern erforderlich die Prüfungsordnung, sowie die aktuelle Teilnehmerliste unter Berücksichtigung der Datenschutzbestimmungen bei. Erfolgt kein Widerruf der Anmeldung/Buchung innerhalb von fünf Tagen, so gelten die AGB als anerkannt.
2. Weiterbildungsvertrag
Ein gesonderter Weiterbildungsvertrag wird nicht abgeschlossen. Die schriftliche Bestätigung der gebuchten Weiterbildung durch die Gfpf im Zusammenhang mit den übersandten AGB kreiert den Weiterbildungsvertrag zwischen dem/der TeilnehmerIn und der GfpF.
3. Kursgebühr
Die Kursgebühr für die einzelnen Weiterbildungen ergibt sich aus der Ausschreibung. Je nachdem welche Weiterbildung gebucht wird beinhaltet die Gesamtkursgebühr ggf. Seminargebühren, Kosten für die praktische Ausbildung, Gebühren für die Bearbeitung der Fallarbeiten, sowie der Prüfung. Die Kursgebühr bezieht sich jeweils auf den einzelnen Block, bzw. das einzelne Modul und können von Modul zu Modul bzw. Block zu Block abweichend sein, aufgrund unterschiedlicher Leistungen. Die jeweilige Kursgebühr ist zahlbar bis vier Wochen vor Seminarbeginn. Die Gesamtkursgebühr ergibt sich aus der Addition der Kursgebühren für die einzelnen Blöcke/Module.
Ist die Kursgebühr zu Beginn der Weiterbildung noch nicht auf dem Konto eingegangen ist der Veranstalter berechtigt, dem Teilnehmer die Teilnahme zu verwehren. Nimmt der/die TeilnehmerIn dennoch teil so berechnet die GfpF für den verwaltungstechnischen Mehraufwand pro Block/ Modul €50,00 (fünfzig).
4. Absage eines Teilnehmers
Die Absage einer Weiterbildung/eines Seminar durch den/die Teilnehmerin hat in jedem Fall schriftlich zu erfolgen. Für die schriftliche Absage wird eine Stornogebühr in Höhe von € 30,00 (dreißig) in jedem Fall fällig. In dem Zeitraum bis zu acht Wochen vor Seminarbeginn fallen keine weiteren Gebühren an.
Bei späterer Absage gilt:
30% von der Kursgebühr werden einbehalten bei Absage innerhalb von 55 bis 31 Tagen vor Beginn der Weiterbildung/Seminar.
40% von der Kursgebühr werden einbehalten bei Absage innerhalb von 30 bis 14 Tage vor Beginn der Weiterbildung/Seminar.
50% von der Kursgebühr werden einbehalten bei Absage von bis zu 7 Tagen vor Beginn der Weiterbildung/Seminar.
Bei späterer Absage wird die gesamte Kursgebühr erhoben. Maßgebend für die Berechnung der Absagegebühr ist das Datum des Poststempels.
5. Absage eines Teilnehmers, einer Teilnehmerin mit Förderung
TeilnehmerInnen, denen eine Förderung mit Bildungsgutschein nach §§ 77 ff. SGB III bewilligt wurde wird ein kurzfristiger Rücktritt eingeräumt. Es werden keine Absagegebühren berechnet. Das Rücktrittsrecht ist auch bei Arbeitsaufnahme gewährleistet.
6. Absage durch den Veranstalter
Sollte aus wichtigem Grund (z.B. Erkrankung des Referenten etc) die Weiterbildung abgesagt werden müssen, so wird die bereits entrichtete Kursgebühr zurückerstattet. Für weitergehende Kosten, die durch geplante Teilnahme entstanden sind, haftet die GfpF nicht bzw. darüber hinausgehende Ansprüche sind ausgeschlossen.
7. Präsenzpflicht
Mit der schriftlichen Buchung der Weiterbildung verpflichtet sich der/die
Teilnehmerin entsprechend dem Stundenplan für die Dauer der gesamten
Weiterbildung am Unterricht teilzunehmen. Maximal 5% der Lehreinheiten
einer jeden Weiterbildung werden als Fehlzeiten toleriert. Darüber hinaus-
gehende Fehlzeiten müssen durch den Nachweis entsprechender Lehr-
einheiten oder den Nachweis gleichwertiger Leistungen ausgeglichen
werden.
8. Prüfungsordnung
Für Weiterbildungen in Kooperation gelten die jeweilige Prüfungsordnung und die Richtlinien der entsprechenden Kooperationspartner. Für Weiterbildungen der GfpF mit Prüfungsabschluss gilt die Prüfungsordnung der GfpF.
9. Erfüllungsort/Gerichtsstand
Erfüllungsort und Gerichtsstand ist Dannenberg
Bergen, 01.07.2011
Bank:Sparkasse Uelzen-Lüchow-Dannenberg Kto.:5132 BLZ.:258 501 01
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